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Direktversicherung

Fast sechs Millionen Arbeitnehmer lassen eine Gehaltserhöhung oder einen Teil ihres Gehalts von der Firma auf eine Kapital-Lebensversicherung oder Rentenversicherung einzahlen - als Altersvorsorge und Steuersparmodell.

Denn anstatt der persönlichen Steuer von bis zu 48,5 Prozent führt der Chef von den Versicherungsbeiträgen pauschal nur 20 Prozent Lohnsteuer ab - plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Davon profitieren hauptsächlich Arbeitnehmer, die gut verdienen. Je höher der persönliche Steuersatz, desto größer der Vorteil.

Direktversicherung bezeichnet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über ein Versicherungsunternehmen. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, aus der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Ist das Unternehmen bezugsberechtigt, liegt eine Rückdeckungsversicherung vor. Träger der Versorgung ist hier das Versicherungsunternehmen (mittelbare Versorgung). Die Versicherungsleistung wird durch die Beitragszahlung vorausfinanziert. Die Leistungen werden von einem Versicherungsunternehmen erbracht, mit dem der Arbeitgeber zu Gunsten der Beschäftigten einen Gruppenvertrag schließt. Die Versicherungsbeiträge erbringt der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig in den Fällen, in denen eine Vereinbarung über die Durchführung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Die Police ist vor allem interessant, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt. Und wenn der Versicherungsbeitrag von einer Sonderzahlung des Chefs, zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, stammt - denn dann umgeht der Versicherte auch die Sozialabgaben. Eine Direktversicherung muss mindestens fünf Jahre oder bis zum 60. Geburtstag laufen.

Die Direktversicherung ist eine weitere Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitsnehmers ab. Der Arbeitnehmer hat einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft und damit auf Auszahlung der vereinbarten Rente. Die Finanzierung erfolgt über den Arbeitgeber oder aus Teilen des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Während der Arbeitgeber seine Beiträge als Betriebausgaben absetzen kann, zählen die Prämien beim Mitarbeiter zum Arbeitslohn und sind somit der Lohnsteuerpflicht unterworfen (Paragraph 4 b Einkommensteuergesetz; EstG). Die Vorteile sind:

  • Die Einzahlung des Arbeitgebers ist bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (aktuell 4500 Euro Gehalt pro Monat) bis zur Grenze von maximal 2160 Euro steuerfrei. Alternativ bis 1752 Euro jährlich bzw. 2148 Euro bei Gruppenverträgen erfolgt eine Pauschalversteuerung in Höhe von 20 Prozent.
  • Die Einzahlungen sind bis 2008 sozialabgabenfrei. Bei Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sind bis 1752 Euro jährlich bzw. 2148 Euro bei Gruppenverträgen sozialabgabenfrei. Alle weitergehenden Zahlungen sind sozialabgabenpflichtig.
  • Bei Einbeziehung der Riesterzulage sind bis 525 Euro jährlich , bis 2008 auf 2100 ansteigend steuerfrei aber voll Sozialabgabenpflichtig.
  • Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Direktversicherung im Rahmen der Gehaltsumwandlung. Eine Gehaltsumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer den Arbeitnehmer einsetzt. Hier bietet sich besonders die Umwandlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an. Mit dieser Umwandlung können Steuern gespart werden durch die Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber. Bei geschickter Gestaltung fallen zudem keine Sozialabgaben an.
  • Die Art der Versicherungsleistung ist unerheblich für die Direktversicherung. Zulässige Versicherungen sind die Risikolebensversicherung (Versicherung auf Todesfall), die gemischte Lebensversicherung (Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall), Rentenversicherung (Versicherung auf Erlebensfall), selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (ohne Zusammenhang mit einer Lebensversicherung), die Unfallzusatzversicherung (in Zusammenhang mit Todesfallversicherung wird bei einem Tod durch Unfall die Versicherungsleistung erhöht) sowie die Lebensversicherung. Keine Lebensversicherungen sind reine Unfallversicherungen.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Direktversicherung vorliegt:

  • Vertragslaufzeit bis min. zum 60-zigsten Lebensjahr,
  • i.R.d. der Lebensversicherung ausreichender Todesfallschutz,
  • i.R.d. Rentenversicherung, darf das Kapitalwahlrecht nicht bereits bei Vertragsabschluß ausgeübt werden,
  • vorzeitige Kündigungen sind nicht möglich,
  • bedarf eines Dienstverhältnisses (Angestellter, Arbeiter, Gesellschaftergeschäftsführer, mitarbeitende Ehefrau bei Firmen)
  • bis max. Euro 1752 pro Jahr bei Einzelverträgen
  • bis max. Euro 2148 bei Gruppenverträgen, darf aber im Durchschnitt Euro 1752 nicht übersteigen.

Zusammenfassend bringt der Abschluss einer Direktversicherung folgende Vorteile:

  • Beitragszahlung durch den Arbeitgeber,
  • die durch den Arbeitgeber finanzierte Direktversicherung ist sozialversicherungsfrei wenn sie aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld finanziert werden,
  • Finanzierung vom Mitarbeiter durch Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber möglich,
  • bis Euro 1752 pro Jahr werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert mit 20 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer),
  • Rentenzahlungen werden mit dem Ertragsanteil versteuer (§ 22 ESTG).

In dem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass keine Direktversicherung vorliegt, wenn der Arbeitgeber für den Ehegatten eines verstorbenen früheren Arbeitnehmers eine Lebensversicherung abschließt. Ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber kann nicht geltend gemacht werden. Im Unterschied zur Direktzusage wo dieses möglich ist.

Achtung:
Der Versicherte darf den Vertrag weder für eine Immobilienfinanzierung beleihen noch als Kreditsicherung abtreten oder kündigen. Übernimmt nach einem Jobwechsel die neue Firma die Police nicht, muss der Arbeitnehmer die Beiträge von seinem Nettogehalt weiterzahlen - ohne Steuervorteil.