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Private Altersvorsorge

Seit Januar 2002 wird die staatliche Rentenversicherung ergänzt. Egal wie sie genannt wird ("Förderrente" der Victoria-Versicherung, "Kaiser-Rente" der Hamburg-Mannheimer, oder "Prämien-Rente" der Sparkassenorganisation), dahinter steht immer ein Versicherungs- oder Investmentprodukt, bei dem staatliche Zulagen in Anspruch genommen werden können. Das "Altersvermögensgesetz" (AvmG) fördert private Vorsorgeleistungen in sehr unterschiedlichen Produktvarianten.

Drei Produktlinien werden von Versicherungen offeriert

  • Konventionelle Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
    Beide funktionieren im Prinzip wie die Nicht-Riester-Varianten. Besonderheit: Kosten-Transparenz und Beitrags-Garantie. Wer kündigt, bekommt zumindest den Einsatz zurück. Das gilt grundsätzlich für alle Riester-Produkte.
  • Neue Hybrid-Produkte
    Eine Kombination aus klassischem und fondsgebundenem Rententarif. Ein Teil des laufenden Beitrags fließt dabei in die sichere Rentenpolice, der andere Teil in einen Investmentfonds.

Vier Produktlinien werden von Banken angeboten

  • Verzinsliche Ansammlung:
    Die regelmäßigen Sparleistungen werden zu langfristig geltenden Konditionen verzinst und dann bei Fälligkeit in einen Auszahlplan umgewandelt.
  • Bonus:
    Variante der verzinslichen Ansammlung nach dem Vorbild der vermögenswirksamen Leistungen. Wer durchhält, bekommt einen Bonus.
  • Referenzzins:
    In diesem Modell richtet sich die Zinshöhe nach dem im Vertrag näher bezeichneten Referenzzins. Das kann der Spareckzins sein oder beispielweise auch der Zins, mit dem sich die Geldinstitute bei der Bundesbank refinanzieren.
  • Staffelzins:
    Der Zinssatz steigt nach einem vorher vertraglich vereinbarten Muster. Beispiel: Im ersten Jahr beträgt er 2,5 Prozent, ab dem 5. Jahr 3,0 Prozent und ab dem 15. Jahr der Kapitalanlage 4,0 Prozent.

Investmentgesellschaften bieten zwei Produktvarianten an
Erst nach Lockerung der Eigenkapital-Richtlinien stiegen die vier großen deutschen Anbieter Adig, Deka, Dit und DWS in das Geschäft mit den Riester-Produkten ein - alle mit der erforderlichen Zertifizierung. Dabei lassen sich bislang zwei Konzepte unterscheiden:

  • Hybridprodukte
    Ähnliche Angebote wie bei Versicherungen, also Kombinationen aus Fondssparplan und Rentenversicherung.
  • Staffelprodukte
    Je nach Lebensalter und Laufzeit liefern unterschiedliche Fonds die Basis. In jungen Jahren dominiert der Aktienfondsanteil (bis 80 Prozent), der additive Rentenfondsanteil, der auch für die Erfüllung der Beitragsgarantie vorrangig sorgt, bleibt dagegen klein. Mit zunehmender Laufzeit und/oder Abschlussalter steigt der Anteil der festverzinslich basierten Fondsanteile.

Bei allen Fondsangeboten ist die Auswahl zwischen den offerierten Fonds recht eingeschränkt. In der Auszahlungsphase lassen Bank- und Fondsanbieter bis zum 85. Lebensjahr einen Teil des angesammelten Kapitals zurückfließen. Der Rest wird in eine Rentenversicherung eingezahlt. Welches Produkt am besten zu Ihnen passt, hängt ab von Alter, Förderung, Risikoneigung und Steuersituation. Hier hilft unsere Auswahlhilfe, das für Sie geeignete Produkt zu finden.

Die Riesterversicherung ist zwar freiwillig, aber jeder Sozialversicherungspflichtige sollte prüfen, ob sich ein Vertrag nicht doch lohnt. Der Bund schüttet hierfür stufenweise ansteigende Prämien aus. Doch es besteht kein Anlass für allzu großen Optimismus. Die Riester-Rente gleicht nur die jüngst beschlossene Rentensenkung von ca. drei Prozent aus, schließt aber nicht die bisherige Versorgungslücke von gut 30 Prozent. Die Riesterversicherung bietet den Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, die staatlich geförderte Zusatzvorsorge in Anspruch zu nehmen. Aber einfaches "lossparen" ist noch nicht möglich, da nur Angebote genutzt werden können, die vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn zertifiziert worden sind. Nur bei Erfüllung aller Kriterien können Produkte in den Genuss der Zertifizierung und damit der Förderung kommen. Hierbei ist zu bemerken, die Zertifizierung ist kein Qualitätsurteil, es bestätigt nur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Um ein Produkt "riesterfähig" zu erklären müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Die Beiträge müssen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Eine Einmalzahlung ist nicht möglich.
  • Der Vertrag muss min. bis zum 60-zigsten Lebensjahr laufen. Eine vorherige Entnahme ist nicht machbar. Evtl. Beitragsfreistellungen sind unschädlich.
  • Die Zahlungen aus der privaten Vorsorge müssen in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Ein individueller Auszahlungsplan ist auch möglich. Erfolgt ein Auszahlungsplan, muss min. 10 Prozent des ursprünglich gebildeten Kapitals in eine lebenslange Rente umgewandelt werden, die ab dem Alter von 85 Jahren zur Auszahlung kommt.
  • Bei Rentenbeginn muss sichergestellt sein, dass die eingezahlten Beiträge vorhanden sind (Bruttobeiträge vor Kosten).
  • Es muss ein sogenannter Sockelbeitrag vorliegen, damit ein Anspruch auf die Förderung besteht (Mindestbeitrag).
  • Es besteht eine Offenlegungspflicht der Vertriebs- und Verwaltungskosten gegenüber dem Kunden, auch bei Wechsel des Anbieters. Die Kosten werden auf min.10 Jahre verteilt.
  • Der Kunde hat ein Anrecht auf Information. Es muss durch die Anbieter eine genaue Aufklärung erfolgen. Diese Informationspflicht des Anbieters gilt auch während der Vertragslaufzeit und richtet sich auf den Kontostand, die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die einbehaltenen Kosten und die erzielten Erträge.
  • Jeder Sparer kann den Anbieter wechseln und den Vertrag mitnehmen.
    Ist das Produkt gefunden, muss geklärt werden, ob die persönlichen Voraussetzungen des Sparer vorliegen.

Die Zulagen gibt es für die Altersvorsorge nur von Personen, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • rentenversicherungspflichtige Angestellte
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe
  • nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung
  • alle geringfügig Beschäftigten auf Basis von 325 Euro (630 Mark), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • pflichtversicherte Selbstständige (wie Handwerker)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • Arbeitnehmer mit einer "beamtenähnlichen Gesamtversorgung" - also fast alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst

Dabei gilt immer:
Wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Partner die Zulage erhalten. Voraussetzungen ist beide Partner werden steuerlich zusammen veranlagt und haben jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen.

Für den förderfähigen Personenkreis gibt es kein Einkommenslimit - auch Besserverdienende können in Produkten der Riester-Rente anlegen. Die staatlichen Zulagen werden lediglich gedeckelt, denn ab 2008 fördert der Bund maximal vier Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. (Diese liegt aktuell bei 4380 Euro monatlich in den alten Bundesländern und bei 3675 Euro in den neuen Bundesländern.) Auch Angestellte, die mit den Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, riskieren nicht, aus dem Fördersystem herauszufallen.

Keine Förderung bekommen:

  • geringfügig Beschäftigte (auf Basis von 325 Euro), die ihren Pauschalbetrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken
  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Freiberufler

Damit die über 30 Millionen Berechtigten plus deren Angehörige das Neuprodukt annehmen, zahlt der Bund Zuschüsse. Dies geschieht auf zwei Wegen:

  • Alle Riester-Sparer erhalten direkte Zulagen zu ihren Vorsorgebeiträgen (Grund- und Kinderzulage ). Dies zahlt sich besonders für Ehepaare und Alleinstehende mit Kindern und geringem Einkommen aus - ihr Fördermittel-Anteil erreicht bis zu 93 Prozent.
  • Über Sonderausgaben-Abzug der Beitragsprämien können Versicherte - vor allem in den höheren Einkommensbereichen - Steuern sparen. Gerade für Besserverdiener aber gilt: Allein mit Riester-Verträgen ist ein finanziell sorgloses Alter nicht garantiert, dafür sind die angelegten Gelder zu gering.

Das Finanzamt prüft von selbst, welche der beiden Fördervarianten dem Versicherten mehr bringt ("Günstigerprüfung"). Beide Modelle steigen in vier Zweijahres-Schritten an - nach dem Start 2002 jeweils in den Jahren 2004 und 2006, ab 2008 erreichen sie dann die Höchststufen.

Grundsätzlich gilt:
Der Umfang der Zuschüsse variiert nach Familienstand, Kinderzahl, Beschäftigungsstatus und Einkommenshöhe. Die geförderten Hauptgruppen sind:

  • Alleinstehende
    Unabhängig von der Einkommenshöhe erhalten unverheiratete Riester-Sparer direkte staatliche Zulagen. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beitragsprämien z. T. steuersenkend anrechnen zu lassen. Hiervon profitieren vor allem Besserverdienende. Beide Fördervarianten steigen in vier Zweijahres-Schritten bis zur maximalen Höhe im Jahr 2008 an.
  • Ehepartner
    Unabhängig von der Einkommenshöhe erhalten verheiratete Riester-Sparer direkte staatliche Zulagen. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beitragsprämien z. T. steuersenkend anrechnen zu lassen. Dies können vor allem Besserverdienende nutzen. Beide Fördervarianten steigen in vier Zweijahres-Schritten bis zur maximalen Höhe im Jahr 2008 an.

Die generellen Vorteile der Riesterversicherung sind:

  • Steuervorteil
    nach § 10 Abs. 1 ESTG können die Beiträge einschließlich Zulagen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Rentenversteuern
    Die Rente die ausgezahlt wird, unterliegt mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer (§ 22 ESTG).
  • Rentenauszahlung
    Anders als bei den privaten Rentenversicherungen, schreibt der Gesetzgeber eine Auszahlung als lebenslange Rente vor. Es kann aber ein individueller Auszahlungsplan durch den Anbieter erfolgen. Allerdings muss min. 10 Prozent des Guthabens im Alter von 85 Jahren zur Verfügung stehen.
  • Anbieterwechsel
    Ein Anbieterwechsel in jederzeit möglich bei einer Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Das bis dahin gebildete Kapital wird direkt an den neuen Anbieter übertragen.
  • Zulagen
    Die Zulagen sind von der individuellen Situation abhängig. Die Zulagen steigen. In der Regel bietet der Anbieter eine Dynamikvereinbarung an.
  • Sicherheit
    Keine Abtretung- und Verpfändungsrecht.